THW als Hobby
Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Wie funktioniert das mit der Freistellung vom Wehrdienst? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht's mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier.
Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?
In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich
- das 17. Lebensjahr vollendet habe und
- noch nicht 65 Jahre alt bin,
- die erforderliche Tauglichkeit besitze,
meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
- für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
- mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.
Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen!
Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Basisausbildung am Standort. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.
Bitte ein paar Worte zu meinen Pflichten!
Durch den von Ihnen abgegebenen THW-Aufnahmeantrag und die KatS-Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich zum Dienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Übungen, zu den für Ihre Funktion erforderlichen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen.
Zu Ihren Pflichten gehört u.a. auch, dass Sie
- sich über die für Sie maßgeblichen Diensttermine informieren,
- regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen,
- die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten,
- den dienstlichen Weisungen nachkommen,
- die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung genau befolgen,
- die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecke verwenden,
- sich in die Helfergemeinschaft einfügen, sich kameradschaftlich verhalten und
- das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen,
- jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Anschriftenänderung, Familienstandsänderung, Arbeitgeberwechsel usw.) sind dem THW unverzüglich anzeigen.
Statt Grundwehrdienst zu leisten, möchte ich zum THW, wie lange muss ich mich verpflichten?
Zur Freistellung vom Grundwehrdienst können Sie sich bei Ihrer Aufnahme in das THW auf gesondertem Formblatt (Freistellungsantrag) zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Nur eine Verpflichtung auf mindestens sechs Jahre, die rechtzeitig vor Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres eingegangen wird, kann zur Freistellung vom Grundwehrdienst führen. Der Freistellungsantrag bedarf der Zustimmung des THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle. Die Laufzeit der sechsjährigen Verpflichtungszeit beginnt frühestens mit der Abgabe des Freistellungsantrages im Ortsverband, jedoch nicht, bevor Sie 18 Jahre alt sind.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich vom Wehrdienst freigestellt werden?
Vom Wehrdienst können Sie nur freigestellt werden, wenn
- Sie der Wehrpflicht unterliegen,
- die zugewiesene Höchstzahl an Helfern für den Geburtsjahrgang noch nicht ausgeschöpft ist,
- Sie noch nicht in der Bundeswehr gedient haben (Ausnahme nur unter besonderen Voraussetzungen),
- Sie keinen Beruf ausüben, der zu einer Berufsgruppe gehört, bei der die Belange der Bundeswehr vorgehen,
- aufgrund Ihrer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nicht mit einem häufigen Ortswechsel zu rechnen ist,
- bei der Einheit/Einrichtung ein Helferplatz zur Verfügung steht.
Hinweis:
Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weiteren Fragen steht Ihnen der THW-Ortsbeauftragte oder die THW-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.


Was bietet das THW?